Fördermittel – Bezuschussung von Fahrten

Klassen- und Kursfahrten

Es erfolgt keine Förderung von Klassen- und Kursfahrten. Eine Kostenübernahme für Sozialschwache Familien kann über den Sozialfond des Fördervereins erfolgen. Über den Sozialfond werden allerdings nur Pflichtveranstaltungen finanziert.

Schülerinnenaustausch

Eine Ausnahme bilden die Fahrten im Rahmen des Schülerinnenaustauschs nach Amersham, Beaune und Pilsen: Hier wird ein Zuschuss von 30 € / Schülerin bewilligt.

Projektbezogene Förderungen

Zuschüsse zu besonderen Fahrten können im Einzelfall per Antrag eingereicht werden. Die Einreichung muss 4 Wochen vor der Fahrt erfolgen. Voraussetzung ist, dass hohe Kosten entstehen, die den Schülerinnen bzw. Eltern nicht zumutbar sind.

Zuschüsse zu Fahrten zu Wettbewerben u.ä.

Veranstaltungen, auf denen Schülerinnen „im Namen der LFS“ (wie z.B. bei Wettbewerben, Landesentscheiden) unterwegs sind, können auf Antrag erhalten.

Richtlinien lt. Beschluss der Vorstandssitzung vom 15.3.2016